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Erbvertragsmediation©

Sie möchten Ihr Erbe oder Ihren Nachlass in sichere Hände geben, ohne dass zwischen den Erben ein Streit ausbricht? Sie möchten bereits zu Lebzeiten wissen, was mit Ihrem Nachlass passiert? Mit einem Erbvertrag können Sie alle relevanten Themen einschließlich einer gewünschten Trauerfeier und Beisetzung sowie die angestrebte Verteilung des Vermögens selbst regeln. Die Erbengemeinschaft weiß damit bereits vorab, welche Verantwortung mit dem Erbe auf sie zukommt.

An der Formulierung des Erbvertrags sind alle relevanten Personen beteiligt gewesen. Dieser Erbvertrag wird anschließend notariell beglaubigt. Deshalb kann ein Erbvertrag auch nur nach Zustimmung aller Beteiligten erneut verändert werden. Anders verhält es sich bei einem Testament, das nicht zwingend notariell beglaubigt sein muss und durch den/die Erblasser:in jederzeit handschriftlich neu verfasst werden kann.


Wir beraten alle Familien - egal ob Patchwork, größere Familien mit mehreren Generationen oder auch Familienunternehmen - bei der Erstellung eines konsensualen Erbvertrages. Dafür setzen wir alle Beteiligten an einen Tisch, Erblasser:in und alle Erben. Bei Bedarf kann gern ein Vormund, Betreuer oder Anwalt hinzugezogen werden.

In der Verhandlung zum Erbvertrag erlangen alle Beteiligten eine Sicherheit zu den meist unangenehmen Fragen dieser letzten Lebensphase. Dabei geht es unter anderem um folgende Themen:

  • Was tun, wenn Pflege notwendig wird
  • Wo sind Patientenverfügung und Vollmachten
  • Wo sind welche Versicherungen und Vermögenswerte
  • Welche Therapie ist gewünscht
  • Wie soll die Phase des Sterbens begleitet werden
  • Was gehört bis heute in die Erbmasse und was sollte vorab in der Familie anders geregelt werden
  • Wer soll vom nahen Ende überhaupt erfahren
  • Wo, mit wem und wie soll die Trauerfeier gestaltet werden
  • Wer übernimmt welche Teile der Verantwortung

In drei bis fünf Sitzungen werden alle Familienwerte, Traditionen, Ansprüche und das zu verteilende Vermögen zusammengestellt und einvernehmlich aufgeteilt. Gerade das Unausgesprochene der Familie ist ein wichtiger Teil dieser Erbvertragsmediation©. Alles wird gemeinsam angesprochen, potentielle Konflikte zu Lebzeiten aufgelöst. Für ein friedliches Ende.

Ergebnis der Erbvertragsmediation©
  1. Klarheit über die wirtschaftlichen und finanziellen Belange innerhalb des Familienunternehmens
  2. Sicherung des erarbeiteten Vermögens der Familie und des des Erblassers.
  3. Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Familie als persönliche Gemeinschaft und wirtschaftliche Einheit.
  4. Planbarkeit für die Zukunft, in der Regel sogar schon für die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung.